Verein

Der aktuelle Vorstand


 
1. Vorsitzender: Sebastian Freistedt
2. Vorsitzender: Dr. Helmut Kötting
Geschäftsführer: Renate Rönz
Kassierer: Andreas Fritzsche

Beisitzer:
Doris Bosselmann
Hans-Peter Bürkner
Martin Conrads
Dr. Ansgar Klein (nicht im Bild)
Kurt Kuhl
Christian Schnieders (nicht im Bild)

Exposée

Seit mehr als 40 Jahren beschäftigt sich der Heimatverein mit der Sammlung und Archivierung von Abbildungen, Schriften, Büchern und Fundstücken, die die Entwicklung des Stadtteils Oberkassel betreffen. Wir sehen uns als Verwalter der Oberkasseler Vereine, die nicht mehr bestehen. In unserem Besitz sind die Nachlässe von neun ehemaligen Vereinen und Gesellschaften sowie Chroniken, Festschriften, Orden und Auszeichnungen von 13 noch existierenden Vereinen. Zudem bewahren wir Erinnerungen auf an Persönlichkeiten, Familien, Einrichtungen und Gewerbebetrieben.

Im Rahmen der inzwischen mehr als 25 Ausgaben umfassenden Schriftenreihe, des umfangreichen Fotoarchivs, einer Reihe interessanter Exponate unterschiedlicher Art sowie regelmäßiger Vortragsveranstaltungen und Exkursionen beschäftigen sich die Mitglieder mit einer großen Bandbreite von Themen.

Dazu zählen die neuesten Forschungsergebnisse über die Oberkasseler Steinzeitmenschen mit Einrichtung einer Gedenkstätte 1989 im Naturschutzgebiet Stingenberg. Die Fundstelle bildet mit ihrer vom Heimatverein erstellten Schautafel eine Sehenswürdigkeit Oberkassels. Bereits 1985 konnte die Restaurierung der Burganlage „Am Steiner Häuschen“ vorläufig abgeschlossen werden. Die häufigen Besucher finden detailierte Informatonen auf der Schautafel des Heimatvereins und der Beschriftung der Ruine.

Weitere Themen sind Leben und Werk des in Oberkassel geborenen Kunsthistorikers, Dichters und Demokraten Gottfried Kinkel und seiner Ehefrau, der Musikerin und Schriftstellerin Johanna, geb. Mockel. Auch die industriellen, landschaftlichen und städtebaulichen Entwicklungen werden begleitet, etwa mit der vom „Arbeitskreis Zementfabrik“ erstellten Denkschrift zur weiteren Nutzung des ehemaligen Werksgeländes.

Der Heimatverein wendet sich mit seiner Arbeit neben der ansässigen Bevölkerung auch an die neu zugezogenen Mitbürgerfamilien sowie im In- und Ausland lebenden ehemaligen Oberkasseler, die uns besonders am Herzen liegen.

Mit Stand Mai 2019 sind 380 Mitglieder verzeichnet.

Kurze Chronik (in Bearbeitung)

4. – 12. April 1974
Ausstellung der „Vereinigung der Photo-Amateure“ mit alten Bildern von Oberkassel; in eine ausgelegte Liste tragen sich 44 Personen ein, die Interesse an der Gründung eines Heimatvereins haben

5. Dezember 1974
Erstes Treffen von 17 Interessierten und Bildung eines Arbeitskreises zur Ausarbeitung einer Satzung und Gründung eines Heimatvereins

6. Juni 1975
Versammlung von über 120 Oberkasselern, Gründung des Vereins, 51 unterschreiben die Beitrittserklärung

Erster Vorstand
Vorsitzender: Willi Hey
Geschäftsführer: Alfred Kellerhoff
Schatzmeisterin: Regina Härle
Beisitzer: Andreas Bergmann, Dr. Aenne Hansmann, Bertel Kleuver, Dr. Albert Schulze

20. September 1975
Erster Ausflug mit Besichtigung der Doppelkirche in Schwarz-Rheindorf

1976
Erste Ausstellung von Bildern aus Oberkassel in der Sparkasse

1977
Erste Publikation von Andreas Bergmann „Die früheren Höfe von Oberkassel“

Die 1. Vorsitzenden

1975 bis 1985 Willi Hey
1985 bis 1993 Gottfried Kraus
1993 bis 2001 Willi Hey
2001 bis 2013 Dr. Theodor Röse
seit 2013 Sebastian Freistedt

Mitglied werden

Wenn Sie sich auch für die Geschichte von Oberkassel interessieren, aktiv oder passiv am Vereinsleben teilhaben wollen, dann werden Sie Mitglied –
wir freuen uns auf Sie!

Laden Sie sich hier die Beitrittserklärung herunter, unterschreiben Sie diese und geben Sie sie dann bei einem der Vorstandsmitglieder ab (alternativ der Briefkasten am alten Rathaus).

Beitrittserklärung
               inkl. SEPA-Lastschriftmandat [»]

Satzung

(In der Fassung der Satzungsänderung
vom 13. September 2017)

§1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Heimatverein Bonn-Oberkassel e.V.“. Er ist in das beim Amtsgericht Bonn geführte Vereinsregister unter der Nummer VR 4005 eingetragen und hat seinen Sitz in Bonn-Oberkassel.

§2
Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck:
a) die Geschichte der Heimat zu erforschen und die Ergebnisse zu veröffentlichen;
b) die Natur- und Kunstdenkmäler zu schützen;
c) zur Verschönerung des Ortsbildes beizutragen;
d) das kulturelle Leben und die Heimatbräuche zu fördern;
e) ein Heimatarchiv einzurichten und zu unterhalten.

§3
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Vereinsämter sind Ehrenämter. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Ersatz von Auslagen steht dem nicht entgegen. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein steht jedem offen. Auch Vereine und andere Körperschaften können ordentliche Mitglieder werden. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet nach schriftlicher Anmeldung der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Tod;
b) durch Austritt;
c) durch Ausschluss.
Der Austritt wird wirksam zum Schluss eines Kalenderjahres, wenn er drei Monate vorher dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt worden ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Er kann ihn beschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt, seine Interessen schädigt oder mit der Beitragszahlung trotz Zahlungsaufforderung zwei Jahre im Rückstand ist.
Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Der Beitrag ist bis zum 31. März des Kalenderjahres fällig.

§5
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1) die Mitgliederversammlung;
2) der Vorstand.

§6
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche und der Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe und der gewünschten Tagesordnung schriftlich verlangt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über:
a) die Wahl des Vorstandes (alle zwei Jahre);
b) die Wahl der Kassenprüfer;
c) die Entlastung des Vorstandes;
d) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;
e) Satzungsänderungen;
f) die Ernennung von Ehrenmitgliedern;
g) die Auflösung des Vereins;
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse nach e) und g) sowie Ergänzungen der Tagesordnung bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.

§7
Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem 1. Vorsitzenden;
b) dem 2. Vorsitzenden;
c) dem Geschäftsführer;
d) dem Kassierer;
e) bis zu 9 Beisitzern.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus oder bleibt der Posten eines Beisitzers unbesetzt, kann der Vorsitzende einen kommissarischen Vertreter bis zur nächsten Wahl bestellen.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Die Vorgenannten vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Die Vorsitzenden sind jeder für sich vertretungsberechtigt. Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Geschäftsbericht und den Kassenbericht vorzulegen.

§8
Arbeitsgemeinschaften
Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben des Vereins, die sich aus seiner Zweckbestimmung ergeben, Arbeitsgemeinschaften bilden. Die Leiter der Arbeitsgemeinschaften können – soweit sie nicht dem Vorstand angehören – bei Bedarf an den Vorstandssitzungen teilnehmen und den Vorstand beraten.
Die Auflösung der Arbeitsgemeinschaften ergibt sich aus der Erledigung der gestellten Aufgabe oder durch Beschluss des Vorstandes.

§9
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 10
Kassenprüfung
Vor der ordentlichen Mitgliederversammlung haben zwei Kassenprüfer die Kasse zu prüfen und hierüber einen Bericht der Mitgliederversammlung vorzulegen.

§11
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die beabsichtigte Auflösung des Vereins muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen an eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft zur Verwendung für die Schulen des Ortsteils Oberkassel. Alle zum Zeitpunkt der Auflösung im Besitz des Heimatvereins Bonn-Oberkassel befindlichen Archivalien gehen an das Archiv der Stadt Bonn.

§12
Inkrafttreten
Die vorstehende Satzung tritt mit dem Gründungstag des Heimatvereins in Kraft. Sie wurde geändert durch Beschlüsse vom 4. November 1985, vom 24. April 1991 und vom 13. September 2017.